Cyberkriminalität - Kleine Betriebe oft noch zu sorglos
26.05.2023
Hausbesitzer, die ihr Eigenheim ausschließlich selbst bewohnen, unterliegen dem Schutz einer Privathaftpflichtversicherung - auch gegenüber Ansprüchen, die aus Besitz und Gebrauch von selbstgenutztem Haus und Grund hergeleitet werden.
Wenn Sie Haus und Grund jedoch vermieten oder verpachten, benötigen Sie meist zur Abwehr bzw. Befriedigung von Ansprüchen Geschädigter den Schutz einer separaten Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Denn entsprechend § 836 BGB sind Sie als Grundstücksbesitzer z. B. für Schäden durch Gebäudeeinsturz oder die Ablösung von Gebäudeteilen verantwortlich.
Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung schützt Sie vor häufigen potenziellen Gefahren, die für die Mieter und Besucher Ihres Hauses oder auch Passanten und Nachbarn drohen, beispielsweise unzureichend gestreute Wege rund um das Haus im Winter, das Herabfallen lockerer Dachziegel oder morsche Bäume. Sie ist damit unerlässlich zum Schutz gegen unkalkulierbare Risiken.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Wahl des richtigen Anbieters und lassen Sie auch im Schadenfall nicht alleine. Rufen Sie uns einfach an.
EICHIN IMPLAN Versicherungsmakler OHG
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