Tierhalterhaftpflicht

Da Tiere nicht für angerichtete Schäden haftbar gemacht werden können, wird ihr Halter zur Begleichung von
Schadensersatzansprüchen herangezogen. Leider kommt es in seltenen Fällen vor, dass bei Unfällen mit oder Angriffen von Tieren Menschen schwer verletzt oder sogar getötet werden. 

Nach § 833 BGB haftet jeder Tierhalter in unbegrenzter Höhe für Sach- oder Personenschäden, die seine Vierbeiner verursachen. Dabei spielt die Schuldfrage keine Rolle. 

Einige Haustiere, z. B. Katzen, können über eine Privathaftpflichtversicherung mitversichert werden. Andere Tierarten, z. B. Hunde oder Pferde können wegen ihres höheren Risikopotenzials jedoch nur über eine spezielle Tierhalter-Haftpflichtversicherung versichert werden. Diese begleicht Schadensersatzansprüche aus den von eigenen Tieren verursachten Sach- oder Personenschäden, im Extremfall sogar aus Tötungen. 

Da das Verhalten der eigenen Tiere auch mal anders als erwünscht ausfallen kann, sollten Sie sich gegen die potenziellen Risiken schützen.

Wir helfen Ihnen, den passenden Versicherungsschutz für Ihren Liebling zu finden. Rufen Sie uns einfach an.

Kontakt

EICHIN IMPLAN Versicherungsmakler OHG
Alemannenweg 1
79576 Weil am Rhein

Tel.: +49 (0) 7621 588 122-0
Fax: +49 (0) 7621 588 122-1

E-Mail: info@eichin.de

Öffnungszeiten:
Mo. bis Do.   09:00 – 12:00, 14:00 – 17:00
Fr.                   09:00 – 12:00

Termin buchen

Termine außerhalb der Öffnungszeiten nach Vereinbarung

 

facebook2  linkedin2  xing2  

 

CHARTA AG
Mitglied seit 01.02.1996
 

Neuigkeiten